Teilnahmebedingungen für Wertgutscheine an der Hamburger Volkshochschule
Stand 02.10.2025
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen regeln Erwerb und Einlösung von digitalen Wertgutscheinen („Gutscheine“) der Hamburger Volkshochschule. Ergänzend gelten die allgemeinen Teilnahme-/Geschäftsbedingungen der Hamburger Volkshochschule.
2. Gutscheinwerte und Erwerb
(1) Gutscheine sind als Wertgutscheine mit frei wählbarem Betrag von mindestens 20 € und höchstens 200 € erhältlich.
(2) Der Kaufpreis ist bei Erwerb vollständig fällig; Käufer:innen erhalten eine Gutscheinnummer bzw. einen Code.
(3) Pro Bestellvorgang können maximal vier (4) Gutscheine erworben werden.
(4) Zahlungsarten: Der Erwerb ist vorerst ausschließlich per Kreditkarte möglich. Weitere Zahlungsarten können zu einem späteren Zeitpunkt freigeschaltet werden; die jeweils verfügbaren Zahlarten werden im Bestellprozess angezeigt.
3. Gültigkeit / Verjährung
Gutscheine sind entsprechend der gesetzlichen Verjährungsfrist drei Jahre gültig. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Gutschein gekauft wurde.
4. Einlösung und Teilbeträge
(1) Der Gutschein dient als Zahlungsmittel für Kursgebühren. Reicht der Gutscheinbetrag nicht aus, kann der Differenzbetrag im selben Buchungsvorgang mit den im Online-Buchungsprozess angebotenen Zahlungsmethoden beglichen werden.
(2) Teileinlösungen sind möglich; Restguthaben bleiben bis zum Ablauf der Gültigkeit erhalten.
(3) Pro Kursanmeldung ist derzeit nur ein (1) Gutschein einlösbar. Eine Mehrfacheinlösung mehrerer Gutscheine je Kuranmeldung ist derzeit nicht möglich.
(4) Von der Einlösung ausgenommen sind derzeit Kurse aus dem Programm „Deutsch als Fremdsprache“ (DaF) sowie aus dem Programm „Projekte und Aufträge“ (ZeDAG).
(5) Eine Einlösung ist nicht möglich, solange Teilnehmende lediglich auf der Warteliste stehen.
(6) Eine Bargeldauszahlung – auch von Restguthaben – sowie Verzinsung sind ausgeschlossen.
(7) Gutscheinguthaben kann nicht für Spenden im Rahmen der Initiative „Bildungseuro“ eingesetzt werden.
(8) Gutscheine sind ausschließlich für private Buchungen vorgesehen; eine Verwendung für Firmenbuchungen (Buchungen auf Rechnung eines Unternehmens/Trägers) ist ausgeschlossen.
5. Einlöseprozess und Verfügbarkeit
(1) Die Einlösung ist ausschließlich online über das Buchungssystem der Hamburger Volkshochschule auf deren Website www.vhs-hamburg.de und nur mit einem gültigen, personalisierten Nutzerkonto (Account) möglich.
(2) Der Besitz eines Gutscheins begründet keinen Anspruch auf einen Platz in ausgebuchten Veranstaltungen.
6. Kombinationen mit Rabatten
Die Kombination mit anderen Rabatten, Ermäßigungen oder Aktionen kann ausgeschlossen sein. Maßgeblich sind die Hinweise im Buchungsprozess.
7. Verlust, Missbrauch, Übertragbarkeit
(1) Bei Verlust oder unberechtigter Verwendung eines Gutscheins kann die Hamburger Volkshochschule keine Haftung übernehmen; das Risiko liegt bei dem/der Inhaber:in.
(2) Gutscheine sind übertragbar; mit der Übertragung geht die Inhaberschaft an der Gutscheinnummer über.
8. Umbuchungen/Stornierungen
(1) Für nach der Einlösung gewünschte Umbuchungen/Stornierungen gelten die allgemeinen Teilnahme-/Geschäftsbedingungen der Hamburger Volkshochschule.
(2) Soweit ein Kurs storniert wird, kann das Restguthaben bis zum Ablauf der Gültigkeit erneut eingesetzt werden; eine Auszahlung erfolgt nicht.
9. Missbräuchliche Einlösung
Bei Verdacht auf Betrug, Täuschung oder sonstige rechtswidrige Verwendung kann die Einlösung verweigert und der Gutschein gesperrt werden.
10. "Alte" analoge Papiergutscheine der Hamburger Volkshochschule
Den Verkaufs unserer alten analogen Papiergutscheine haben wir am 31.10.2025 eingestellt. Selbstverständlich haben sie weiterhin ihre volle Gültigkeit. Eingelöst werden können die alten Papiergutscheine Gutscheine für jeden Kurs mit freien Plätzen in unseren VHS-Zentren während der Öffnungszeiten - jedoch nicht online. Für die Einlösung benötigen wir den Original-Gutschein, dieser kann z.B. auch per Post geschickt werden.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

